Sie haben ein verloren geglaubtes Parkticket wieder gefunden?
Sofern der Parkvorgang noch keine 90 Tage her ist, besteht für Sie die Möglichkeit, das Parkmedium einzusenden und wir prüfen den Parkvorgang zur Erstattung eines möglichen Differenzbetrages zum bezahlten maximalen Parktarif für 24 h.
Für diesen Service behalten wir uns eine Pauschale von 5,- € vor. Dies entspricht § IV unserer Einstellbedingungen für Sie als Kurzparker. Zur Erstattung nutzen Sie bitte das hinterlegte Formular und reichen dieses bei uns ein.